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Rechte und Pflichten der Eltern

Die folgenden Punkte sind der Broschüre "werwiewas" - schuleMITeltern der Lehrerinnen und Lehrer Bern" entnommen. Diese Broschüre soll ein Leitfaden für Zusammenarbeit "Lehrpersonen - Eltern" darstellen.

Mitverantwortung - hier sind Sie als Eltern verantwortlich: 

Erziehungspflicht

  • Kinder wertschätzen, fördern und fordern

  • besuchen den Unterricht regelmässig, pünktlich, ausgeruht und gesund ernährt

  • Der Medienkonsum zu Hause ist vernünftig geregelt

  • Den Kindern steht ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung 

  • Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Schule

  • Sie nehmen an Elternabenden, Besuchstagen und Elterngesprächen teil

  • Sie unterstützen die Einhaltung der Schulregeln

Informationspflicht

  • Sie informieren die Lehrperson über gesundheitliche Probleme, die das Kind in seiner schulischen Entwicklung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen 

Schulwegsicherheit

Sie haben ein Recht auf:
  • Information

  • Anhörung

  • Einreichung von Gesuchen und anderen Rechtsmitteln

 

Alleinige Verantwortung der Schule:

  • Pädagogisch-didaktische Entscheidungen

  • Lehrplan umsetzen, unterrichten

  • Stundenplangestaltung

  • Wahl von Lehrmitteln

  • Anzahl Klassen und Klassenzuteilungen

Schulleitungen und Lehrpersonen treffen pädagogischdidaktische Entscheidungen. Sie sind die dafür ausgebildeten Fachleute. Die Eltern können darauf keinen Einfluss nehmen. Lehrpersonen setzen den Lehrplan gemäss den gesetzlichen Vorgaben, respektive den politischen Entscheidungen um. Sie müssen ihren Unterricht den beschlossenen Reformen immer wieder anpassen und weiterentwickeln.

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