Fakultativer Unterricht
Der fakultative Unterricht der Sekundarschule I gliedert sich in drei Schwerpunkte:
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Angebot der Schule
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Schnupperkurse – Fremdsprachen
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Italienisch, Latein – 3. Fremdsprache
Angebot der Schule
Das Angebot der Schule ergänzt den obligatorischen Unterricht auf der Sekundarstufe I. Die Interessen und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung des Angebots der Schule berücksichtigt. Angebote werden in der Regel semester- oder schuljahresweise organisiert und angeboten.
Schnupperkurse – Fremdsprachen
Im 7. Schuljahr wird Italienisch als Schnupperkurs im Umfang von 10 bis 12 Lektionen als Semesterkurs angeboten. Er vermittelt einen Einblick in die Sprache und dient als Entscheidungshilfe für einen allfälligen Besuch des fakultativen Italienischunterrichts im 8. und 9. Schuljahr.
Im ersten Semester des 8. Schuljahres wird Latein als Schnupperkurs im Umfang von 10 bis 12 Lektionen als Quartalskurs angeboten. Er vermittelt einen Einblick in die Sprache und dient als Entscheidungshilfe für einen allfälligen Besuch des Lateinunterrichts ab dem ersten Jahr des gymnasialen Bildungsganges.
Italienisch
Ab dem 8. Schuljahr kann Italienisch als dritte Fremdsprache im Rahmen des fakultativen Unterrichts belegt werden.
Latein
Das Fach Latein wird ab dem 8. Schuljahr in schuljahrübergreifenden Kursen in Zusammenarbeit mit der OS Hinterkappelen organisiert.
Gymnasialer Bildungsgang: Die Wahl von Latein als dritte Sprache oder als Schwerpunktfach setzt keine Kenntnisse voraus.
Einschränkung betreffend Durchführung des fakultativen Unterrichts
Der Oberstufenschule Uettligen steht für die Durchführung des fakultativen Unterrichts ein Lektionenpool zur Verfügung. Es wird daher nicht möglich sein, alle Kurse (Angebot der Schule, Schnupperkurse: Italienisch, Latein) auch wirklich durchzuführen. Ob ein Kurs zustande kommt, ist von der Anmeldezahl und von der Bewilligung durch das Inspektorat abhängig.
Kantonale Weisungen
Für die maximale wöchentliche Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler gilt auf der Sekundarstufe I ein Richtwert 38 Lektionen. Es soll den Schülerinnen und Schülern möglich sein, zusätzlich zum obligatorischen Unterricht eine dritte Fremdsprache oder einzelne Kurse aus dem Angebot der Schule zu besuchen. Abweichungen vom Richtwert sind in Ab-sprache mit den Eltern möglich; sie sind von der Schulleitung zu bewilligen.
Die maximale Unterrichtszeit gilt auch dann, wenn Schülerinnen und Schüler besondere Massnahmen wie Spezialunterricht, DaZ oder die Begabtenförderung besuchen.
Musikschulunterricht
Wer zusätzlich zum obligatorischen Unterricht an der Sekundarstufe I Unterricht an der Musikschule besucht, kommt insgesamt auf eine hohe wöchentliche Lektionenzahl. Die Schulleitung kann in solchen Fällen bewilligen, dass eine Schülerin oder ein Schüler als Kompensation vom obligatorischen Unterricht entlastet wird, sofern sie oder er in den entsprechenden Fachbereichen auch mit reduziertem Pensum deutlich mehr als die Grundansprüche erreicht. Das Gesuch ist durch die Eltern an die Schulleitung zu richten. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.