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Lehrplan 21

Seit August 2020 gilt der neue Lehrplan für alle Schülerinnen und Schüler.

Kompetenzorientierung

Der Lehrplan 21 legt als Ziel des Unterrichts sogenannte Kompetenzen fest. Dies bedeutet: 

  • Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen und Können.

  • Sie verbinden dieses Wissen und Können und wenden es in unterschiedlichen Situationen an.

  • Sie entwickeln das Selbstvertrauen und die Motivation, die nötig sind, um das Wissen und Können tatsächlich zu nutzen. 

Nach diesen Grundsätzen wird der Unterricht an der OS Uettligen ausgerichtet sein. 

 

Fachbezeichnungen
  • Natur, Mensch Gesellschaft (NMG)

  • NMG Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH)

  • NMG Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG)

  • NMG Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG)

  • NMG Natur und Technik (NT)

  • Bewegung und Sport (BS)

  • Medien und Informatik (MI)

  • Berufliche Orientierung (BO)

  • Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE)

 

An der OS Uettligen werden verschiedene Fachbereiche (Deutsch, Mathematik, NT, ERG, MI) durch zusätzliche Lektionen gestärkt. Das Fach WAH (ersetzt NMM Hauswirtschaft) wird in allen Schuljahren unterrichtet (7. Schuljahr: 1 Lektion, 8. Schuljahr: 3 Lektionen und 9. Schuljahr: 1 Lektion). Die reine Nahrungsmittelzubereitung («das Kochen») verliert zwar etwas an Bedeutung, sie wird jedoch weiterhin im 8. Schuljahr einen WAH-Schwerpunkt bilden. 

 

Grundansprüche

Der Lehrplan 21 sagt verbindlich, welche Grundansprüche die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 9. Schuljahres erreichen müssen. Lehrbetriebe und Berufsschulen sind damit genauer informiert über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schulabgänger.

 

Hausaufgaben

Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Die Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten die Teil des Unterrichts sind. Der Lehrplan 21 brachte eine Erhöhung der Lektionenzahl in den Fachbereichen Deutsch Mathematik sowie Medien und Informatik. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit in der Schule verbringen, was auch Auswirkungen auf die Hausaufgaben hat.

Die Schulen können Hausaufgaben erteilen. Dabei darf die zeitliche Vorgabe insgesamt nicht überschritten werden. 3. Zyklus: 1 Stunde 30 Minuten pro Woche. 

Von Freitag auf Montag über die Fest- und Feiertage sowie über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden. (Lehrplan 21, Allgemeine Hinweise und Bestimmungen, 5.1.5 Hausaufgaben) 

Beurteilung

Schülerinnen und Schüler werden nach Lehrplan 21 beurteilt.

  • Während des Schuljahres findet ein Standortgespräch mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern statt. 

  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten Ende des Schuljahres einen Beurteilungsbericht mit Noten. Personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen werden auf einem separaten Formular ausgewiesen

  • Die Förderorientierte Beurteilung wird stärker gewichtet. Sie ist in jedem Fach ein Teil der Gesamtbeurteilung

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