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Freie Halbtage / Schnupperlehren

Freie Halbtage

Gemäss Artikel 27, Abs. 3 des Volksschulgesetzes (VSG) sind die Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die fünf Halbtage können (einzeln oder zusammenhängend) ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Sie verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse. Der versäumte Stoff ist rasch und ohne Mithilfe der Lehrpersonen nachzuarbeiten. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage aufs nächste Schuljahr ist nicht gestattet. Der Antrag auf Bezug von Halbtagen ist möglichst eine Woche, spätestens aber zwei Tage vor dem gewünschten Datum per KLAPP an die Klassenlehrperson zu richten.
Der Bezug von Halbtagen an Spezialwochen, an Schulanlässen (Abschlusstheater, Projektwochen, etc.) und in der letzten Schulwoche ist unerwünscht und kann daher nur per Gesuch bei der Schulleitung beantragt werden. 

 

Dispensationen und Schnupperlehren

Gemäss Art. 4, Abs. Buchstabe a – g Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) kann die Schulleitung zusätzlich in begründeten Fällen Schülerinnen und Schüler teilweise oder vorübergehend ganz vom Schulbesuch befreien. Dispensationen gemäss der DVAD sind insbesondere möglich

  • im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können, 

  • bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur, 

  • im Rahmen er benötigen Zeit für die Förderung ausserordentlicher, intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen,

  • für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote, 

  • bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.

Außenschwimmbad
Klassenzimmer mit Utensilien
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