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Schulleitung

Daniel Mauerhofer
Schülerweg 18, 3043 Uettligen
daniel.mauerhofer@osuettligen.ch
031 829 31 10

Mailbearbeitung Montag bis Freitag

 

In der Revos 2008 (Reorganisation der Volksschule) verfügt die Erziehungsdirektion zu den Aufgaben der Schulleitung Folgendes:

Die Schulleitung führt die Schule. In der Gemeinde gehört sie somit zum Kader der Angestellten. Sie ist neu für verschiedene Entscheide zuständig, für die sich bisher die Schulkommission verantwortlich zeichnete und die die einzelnen Schülerinnen und Schüler im Schulbetrieb betreffen. Die Aufgaben der Schulleitung sind bereits in der Lehreranstellungsgesetzgebung geregelt.

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Leitung der Schule oder des Kindergartens.

Diese umfasst insbesondere:

  • die Personalführung,

  • die pädagogische Leitung,

  • die Qualitätsentwicklung- und Evaluation,

  • die Organisation und Administration,

  • die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
     

Im revidierten Volksschulgesetz sind die Aufgaben deshalb nur in den Grundzügen festgehalten. In den einzelnen Artikeln des Volksschulgesetzes gibt es auf der Basis des Berufsauftrages Verschiebungen der Zuständigkeit von der Schulkommission zur Schulleitung: Die Schulleitung ist neu zusätzlich zuständig für

  • Laufbahnentscheide,

  • die Behandlung von Dispensationsgesuchen

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